Vertreter der Justiz finden Jörg Haiders Plan, “mutmaßlich kriminelle Asylbewerber” in einer “Sonderanstalt” auf der Saualm, die laut Haider-Sprecher Petzner “entsprechend gesichert” ist, unterzubringen, “rechtsstaatlich höchst bedenklich”, wie es ein Kärntner Richter im Gespräch mit dem Lindwurm formulierte. Der Richter, der vorerst namentlich nicht genannt werden will, weiter: “In unserem Rechtsstaat gibt es klare Richtlinien. Wenn jemand kriminelle Handlungen begeht, dann ist es Sache der Strafverfolgungsbehörden, aktiv zu werden und die nötigen Schritte zu setzen. Es darf nicht die Sache der Politik oder des Landes Kärnten sein zu entscheiden, wer verfolgt wird und wem die Freiheitsrechte entzogen werden. Dies ist wider die Unschuldsvermutung, die eine der wichtigsten Säulen unseres Rechtsstaates ist.”
Der Justizvertreter kündigte an, die Richter- und Staatsanwaltschaft werde sich die von Haider geplante “Sonderanstalt” genau ansehen. Sollte die “Sonderanstalt” tatsächlich dermaßen “gesichert” sein, dass nicht rechtskräftig verurteilte Asylbewerber, gegen die auch kein Antrag auf Untersuchungshaft vorliege, quasi eingesperrt würden, liege der Verdacht der Freiheitsberaubung nahe, was eine Straftat sei. In diesem Falle würde die Justiz wohl gegen jene Politiker und Beamte, die gegen bestehendes Recht verstoßen, vorgehen müssen, soferne konkrete Anzeigen vorliegen würden.
Nachtrag: Jörg Haider hat heute in einer Pressekonferenz angekündigt, die “Sonderanstalt” werde von “Sicherheitspersonal” bewacht werden. Also doch Freiheitsberaubung?

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