Beinahe wäre folgende bemerkenswerte Meldung an mir vorbei gagangen: Ägyptischen Männern, die mit einer jüdischen Israelin verheiratet sind, droht der Verlust der Staatsbürgerschaft. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof wies das Innenministerium am Samstag in einem Urteil an, entsprechende Maßnahmen zu erlassen, um diesen Männern und den Kindern der Mischehen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Richter Mohammed el Husseini bestätigte damit einen im vergangenen Jahr gefällten Beschluss der Vorinstanz. Das Innen- und das Außenministerium hatten dagegen Berufung eingelegt, weil die Entscheidung über solch eine Regelung ihrer Ansicht nach dem Parlament obliegt. Mit dem Urteil trage das Gericht der „nationalen Sicherheit“ Rechnung, sagte Husseini ohne nähere Erläuterung. Von der Neuregelung ausgeschlossen sollen Ehen von ägyptischen Männern mit israelischen Frauen arabischer Abstammung sein. Der Anwalt Nabil el Wahsch hatte die Angelegenheit vor Gericht gebracht. Er habe sich dafür einsetzen wollen, dass das Gesetz vor einer Hochzeit mit einer „als zionistisch angesehenen Person“ warne. Es dürfe durch solche Ehen keine Generation entstehen, die dem ägyptischen Staat und der arabischen Welt nicht loyal gegenüberstehe.
Als Deutscher kommt mir das bekannt vor—