Von Bernhard Torsch. Diese Seite verwendet Cookies und Milch. Kontakt: bernhard.torsch@gmail.com Für verlinkte Inhalte wird keine Haftung übernommen, die Haftung für Leserkommentare, die im Übrigen nicht mit der Meinung des Medieninhabers übereinstimmen müssen, liegt bei deren Verfassern.
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
ich würde sagen, das ist ein aufruf zur lynchjustiz. strache u. seine anhänger haben dami kein problem, wie`s aussieht. könnten diese „anständigen“ menschen wie sie wollten, hätten wir in österreich bald wieder zustände wie in den 30er jahren. in deren gedankengut spielen nach wie vor kategorien wie „untermenschen“ u. „unwertes leben“ eine rolle. wehe wenn sie losgelassen!
Hallo, fällt das nicht schon unter den Tatbestand der Verhetzung?
(aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit#Grenzen_.28Schranken.29_der_Meinungsfreiheit:_Art..C2.A05_Abs..C2.A02_GG)
Aus dem Strafgesetzbuch 103. Bundesgesetz, Jahrgang 2011:
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
ich würde sagen, das ist ein aufruf zur lynchjustiz. strache u. seine anhänger haben dami kein problem, wie`s aussieht. könnten diese „anständigen“ menschen wie sie wollten, hätten wir in österreich bald wieder zustände wie in den 30er jahren. in deren gedankengut spielen nach wie vor kategorien wie „untermenschen“ u. „unwertes leben“ eine rolle. wehe wenn sie losgelassen!