Gustl Mollath lebt in einem Alptraum. Er sitzt seit über sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie und hat gerade erfahren, dass er dort mindestens noch ein weiteres Jahr bleiben muss. Die bayrische Justiz übt sich in einem teuflischen Zirkelschluss: Richter bestätigen die Urteile, die Kollegen gegen Mollath gefällt haben, und von diesen Richtern bestellte Gutachter bestätigen Gutachten, die von diesen Richtern bestellte Kollegen über Mollath erstellt haben. In dieser Justizmaschine zerbricht ein Mensch, der intensiven Recherchen von Journalisten zufolge vermutlich nie ein Verbrechen begangen hat, vorausgesetzt, man zählt das Aufdecken systematischer Steuerhinterziehung nicht als Verbrechen. Gefährlich sei er, sagen Justiz und manche Gutachter. Aber nicht, weil er seine Frau geschlagen und ein paar Autoreifen zerstochen haben soll, sondern weil er ein „paranoides Wahngebäude“ errichtet habe. Und auch wenn inzwischen alles dafür spricht, dass dieser Wahn gar keiner war, bleiben die Richter bei ihrer Gefährlichkeitsprognose. Hätte Mollath tatsächlich seine Frau misshandelt und ein paar Autoreifen zerstochen, wäre er, der Mann ohne Vorstrafen, wohl mit einer bedingten Haftstrafe davongekommen. Aber weil man Psychiater hinzuzog, die Mollath wahnhaftes Verhalten attestierten, konnte man einen Menschen einfach in der Psychiatrie verschwinden lassen und ihn für immer wegsperren für Taten, die er nicht begangen hat, aber begehen könnte. Wie in einem dystopischen Zukunftsthriller erleidet Mollath eine Strafe für potentielle Verbrechen.
Wir, die wir das sehen und empört sind, haben schon recht damit, wenn wir die kritisieren, die direkt und persönlich für Mollaths Leidensweg verantwortlich sind: Seine Ex-Frau, die Richter, die willfährigen Psychiater und die bayrische Politik. Wir vergessen dabei aber, dass uns hier ein Monster angrinst, das wir selbst geschaffen haben. Wir waren es, die immer dann, wenn einer von Tausenden psychisch kranken Straftätern nach Verbüßung seiner Haftzeit rückfällig wurde, tobten und wütende Kommentare verfassten und dem Bundeskanzler schrieben und denkt hier niemand an die Kinder und Lebenslang muss Lebenslang bleiben schrien. Wir waren es, die vom tragischen Einzelfall auf die Gesamtheit schlossen und billigend in Kauf nahmen, dass auch ungefährliche Menschen für immer in Anstalten verschwanden, solange es bloß auch den einen wirklich Gefährlichen unter den vielen anderen traf. Wir haben in Leserbriefen und am Stammtisch gefordert, dass Psychiater, die einen gefährlichen Straftäter vorzeitig entlassen, zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Die Politikerinnen haben die Gelegenheit erkannt. Endlich mal richtig Härte zeigen, endlich mal Applaus von allen Seiten kriegen, denn wer könnte schon was dagegen haben, wenn „irre Verbrecher“ auf ewig hinter Gittern verschwinden? Wie immer nur den nächsten Wahltermin im Sinn, verschärften die Politiker die Gesetze immer weiter, und kein Psychiater wollte sich mehr die Finger verbrennen, falls eine seiner günstigen Prognosen doch nicht eintreffen sollte. Die ganze Gesellschaft hat sich darauf verständigt, dass wir gewisse Menschen einsperren und den Schlüssel wegwerfen, denn niemand wagt es, für die Partei zu ergreifen, die man verachtet und nicht versteht und vor denen man sich fürchtet: Psychisch kranke Straftäter nämlich. Diese ganz besonders hart zu bestrafen, indem wir sei einfach lebendig begraben, ist mehrheitsfähig, und davon lassen wir uns auch nicht durch kriminalsoziologische Studien abbringen, die immer wieder dasselbe Ergebnis zeigen, dass seelisch Kranke nämlich nicht krimineller sind als die sogenannten „Gesunden“ und dass sie auch nicht öfter rückfällig werden als andere.
Wir wollten es so, dass Kriminelle, denen man das Etikett „psychisch krank“ anheftet, faktisch strenger bestraft werden als psychisch Gesunde. Wir haben uns nicht dafür interessiert, dass die Einweisung in eine „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, wie das in Österreich so entlarvend heißt, nicht bedeutet, dass die Betroffenen in einer Klinik so behandelt werden, dass das psychische Problem, das zur Tat führte oder eine Tat eskalieren ließ, behandelt wird, auf dass der Täter dies nicht mehr mache, sondern dass man diese Menschen präventiv wegsperrt und mit Medikamenten vollstopft und nie wieder raus lässt. „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ bedeutet oft genug 23 Stunden Zellenaufenthalt, schwerste Medikation zur Ruhigstellung, keine Gesprächstherapie und totales Ausgeliefertsein an Pfleger und Wärter (so zumindest geschehen dort, wo Mollath einsitzt). Niemanden interessiert es, was in diesen Vorhöllen geschieht, denn wir meinen zu wissen, dass die eh alle ganz zu Recht dort sitzen, ignorierend, wie schnell man jemandem die Punzierung „geistig abnorm“ aufdrücken kann und dass dieses Stigma nie wieder weg geht. Anders gesagt: Stellen sie sich vor, man würde ihnen unterstellen, sie würden irgendwann in der Zukunft ein Verbrechen begehen. Wie können sie Ärzte und Richter vom Gegenteil überzeugen? Man hält sie noch unbegangener Verbrechen für fähig und willens und bestraft sie für diese. Ganz genau das passiert mit Gustl Mollath und Tausenden anderen wie ihm. Weil wir das so haben wollten und jene Politiker wählten, die uns genau das versprochen haben. Der Fall Gustl Mollath wird nicht vorbei sein, wenn er doch einmal rauskommen sollte. Dieser Fall sollte uns darüber nachdenken lassen, wie leichtfertig wir inzwischen mit einem der vornehmsten Menschenrechte, dem auf Freiheit nämlich, umgehen.
Zustimmung und Lob von mir! Einzig die 6 Jahre sind inzwischen leider 7 1/4 Jahre…
Alles richtig. Richtig ist aber auch, dass zwischenzeitlich genau dieses Wissen um Stigmatisierung und diese Zustimmung einer uninformierten Öffentlichkeit von der bayerischen CSU-Justiz GEZIELT als Machtmittel eingesetzt wird, um Kritiker und „lästige“ Personen – von denen man WEISS, dass sie keinesfalls eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ sind – loszuwerden, mundtot zu machen und wegzusperren.
Nachdem ich dies selbst erlebt habe, wie hier gelogen und getäuscht wird, wie kritische Richter bequatscht und selbst Polizeibeamte in anderen Bundesländern von bayerischer Staatsanwaltschaft bedroht werden, erlaube ich mit dieses Urteil.
Und hier sind wir durchaus im Bereich der Staatskriminalität.
Top!
Aber: Nun wissen wir hier das, die Menschen „da draußen“ auch, die in Bayern auch, die staatlichen obersten Aufsichts“organe“ in Bayern und in D auch, ALLE wissen das – und der Herr Mollath sitzt weiter?
Irgendetwas scheint nicht zu stimmen an der Geschichte: Entweder hier hat sich#s was mit Rechtsstaat oder der Gustl ist eben doch gemeinwahngefährdet – pardon, das war natürlich ein verschreibe, meite natürlich „gemeingefährlich“ – nur warum gehen dann die Verursacher dieser Einweisung nicht „nach vorn“, um zu beweisen, daß Gustl eben doch ein Schlimmer und unser Rechtsstaat auch im CSU (dasheißt „christlich und sozial“ …)-Land Bayern nicht gerade mal Dauerurlaub über die Jahrzehnte macht?