Anale Strafrechtsreform?

Ich muss die letzte Reform des österreichischen Strafrechts versäumt haben. Anders kann ich mir nicht erklären, warum so viele konservative Politikerinnen und so viele Leserbriefschreiber darauf hinweisen, der in U-Haft vergewaltigte 14-Jährige hätte eine „schwere Straftat“ (Justizministerin Beatrix Karl) begangen, sei aber wegen verminderter Schuldfähigkeit nicht verurteilt worden. Das kann nur daran liegen, dass in Österreich manche Straftaten mittlerweile geahndet werden, indem der Täter am Boden fixiert wird und man ihm einen Besenstiel in den Anus schiebt. Muss doch so sein, denn warum sonst insinuieren Karl und Leute wie der Kukidentblogger Andreas Unterberger, die anale Vergewaltigung wäre halb so wild, wäre das Opfer rechtskräftig verurteilt gewesen? Ich muss in Hinkunft besser aufpassen, die Nachrichten genauer verfolgen, auch mal ein paar Prozesse anschauen gehen, denn ich will nicht verpassen, wenn der nächste Richter verkündet: „Ich verurteile Sie hiermit zu zwei Jahren unbedinger Haft und einer analen Vergewaltigung“.

Ein Gedanke zu „Anale Strafrechtsreform?

  1. „der Kukidentblogger Andreas Unterberger“
    Das ist eine wirklich großartige Beschreibung dieses gescheiterten „Journalisten“!

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