Wer sich wehrt, ist verrückt?

Wie der „Standard“ berichtet, verklagt ein Asylbewerber die Republik Österreich und die Kärntner Krankenanstalten Betriebsgesellschaft. Der Mann wurde während eines Hungerstreiks von der Polizei in die Psychiatrie am Klinikum Klagenfurt eingeliefert und dort „fixiert“, also an Armen und Beinen festgebunden, und mit Drogen ruhig gestellt. Er behauptet, 24 Stunden gefesselt gewesen zu sein. Als er über Schmerzen geklagt habe, sei dies ignoriert worden, so seine Darstellung. Unstrittig ist, dass bei dem Mann anschließend eine massive Thrombose festgestellt wurde. Er ist nun teilweise invalid, muss Blutverdünner nehmen und klagt über Depressionen. Dazu eine kleine Punktation:

1. Ein Hungerstreik ist kein Symptom einer Geisteskrankheit, sondern eine politische Handlung. In Klagenfurt wurde also ein Mensch wegen seines politischen Protests gegen politische Verhältnisse in die Psychiatrie eingeliefert. Das widerspricht den Menschenrechten und ist eine Vorgehensweise, die man in Diktaturen oder semi-diktatorischen Regimes verorten möchte, nicht aber in einem demokratischen Rechtsstaat. Die Psychiatrierung politischer Anliegen hat in einer Demokratie nichts verloren. 

2. Die Darstellung des Klägers erscheint mir zumindest teilweise glaubwürdig. Ich habe schon von einigen Betroffenen gehört, dass in der Klagenfurter Psychiatrie (wie auch in anderen psychiatrischen Einrichtungen) körperliche Beschwerden von Patientinnen gerne ignoriert bzw als unglaubwürdige Äußerung von „Unzurechnungsfähigen“ abgetan werden.

3. Wie kommt es, dass Ärzte und Pflegerinnen in diesem Fall so bereitwillig das taten, was die Polizei von ihnen verlangte? Nämlich einen Menschen psychiatrisch behandeln, nur weil der gegen seine Abschiebung protestiert. Ist es ein Anzeichen einer psychischen Erkrankung, wenn jemand nicht dorthin zurück will, von wo er unter Lebensgefahr geflohen ist? Das erscheint mir nicht geisteskrank zu sein, sondern das genaue Gegenteil davon.

4. Der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E Méndez, erklärte in der 22. Sitzung des “Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Er forderte, dass alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention darf eine Behinderung oder Erkrankung „in keinem Fall“ Freiheitsentzug rechtfertigen. Warum wird das in Österreich fast zur Gänze ignoriert?

5. Es geht hier nicht um die Frage, ob man Hungerstreikende sterben lassen soll oder nicht. Selbst wenn sich der Staat zu einem Einschreiten entschließt, gibt es andere Möglichkeiten als die Psychiatrierung samt Fixierung und Verabreichung von Drogen. Was in Klagenfurt passiert ist, läuft darauf hinaus, dass Menschen, die sich gegen politische Zustände wehren, für verrückt erklärt werden und man ihnen noch die letzten Menschenrecht aberkennt.

3 Gedanken zu „Wer sich wehrt, ist verrückt?

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s