Schlagwort: Freiheit

Josef S. und die Freiheit

Das Wiener Landesgericht trägt im Volksmund den Spitznamen „Graues Haus“ und wer das Gebäude einmal gesehen hat wird bestätigen können, dass es das gut trifft. Vom Straßenniveau aus betrachtet völlig überdimensioniert wirkend steht es in der Stadt wie ein gigantischer rechteckiger Klotz mit der Ausstrahlung eines bürokratischen Monsters, das dem Betrachter die schmerzhaften Beschreibungen der donaumonarchischen  Beamtenteufel und ihrer Bauten durch Kafka und Musil ins Gedächtnis ruft. In diesem Grauen Haus, das schon architektonisch so wirkt, als wären die Nazijuristen nur auf Mittagspause gegangen und wo man, wenn man daran vorbeigeht, die Schreie der Eintausendeinhundertvierundachzig hier zwischen 1938 und 1945 Ermordeten zu hören meint, hat die österreichische Justiz am 22. Juli 2014 dem deutschen Studenten Josef S. und damit uns allen die Instrumente gezeigt. Durch keine Beweise und nur auf die sich widersprechenden Aussagen eines Zivilpolizisten begründet, verurteilte das Hohe Gericht den jungen Mann zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe, vier Monate davon unbedingt, nachdem man den Angeklagten ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft schmoren hatte lassen als sei er des Massenmordes verdächtig und nicht der Teilnahme an einer antifaschistischen Demonstration, bei der kein Mensch ernsthaft zu Schaden gekommen war. Josef S. hatte das Pech, als Demonstrationsobjekt für die Macht des österreichischen Staates auserkoren worden zu sein. Alles, was ihm angetan wurde, sollte den Bürgern und Bürgerinnen zurufen: „Seht gut her! das passiert mit euch, wenn ihr euch mit uns anlegt. Wir sind Richter und Staatsanwältinnen und Polizisten und Justizwachebeamtinnen und viele von uns sind Burschenschafter und FPÖ-Sympathisanten. Wer gegen Burschenschafter und andere Rechtsextreme demonstriert, demonstriert auch gegen die unsrigen, und das nehmen wir persönlich.“

Wie persönlich der Apparat die antifaschistische Demonstration nahm, zeigte sich an dem bedenkenlosen Umgang mit der persönlichen Freiheit von Josef. Man nahm sie ihm einfach ein halbes Jahr lang weg. Wer seine Freiheit noch nie verloren hat, kann nicht wissen, wie das ist, wenn man plötzlich in einen Raum gesperrt wird, dessen Tür sich nicht öffnen lässt, wenn aus relativer Autonomie völlig Abhängigkeit wird, wenn man nicht mehr telefonieren darf, nicht mehr ins Internet kann, nicht mehr auf die Straße gehen und überhaupt gar nichts mehr darf und kann, was man zuvor konnte und durfte. Nach wenigen Stunden, spätestens Tagen nach dem Zeitpunkt des Freiheitsentzuges zeigen die meisten Menschen, die das zum ersten Mal erleben, Symptome des Gefangenenkollers. Der Blutdruck steigt, das Herz rast, kalter Schweiß bricht aus, das Hirn arbeitet wie verrückt und versucht gleichzeitig, in eine Art Standbye-Modus zu schalten. Man will es nicht wahr haben, man hofft auf eine wundersame Befreiung, auf gnädige Haftrichter, auf die erlösende Aufklärung dieser Verwechslung, denn um eine solche müsse es sich zweifellos handeln, man hat doch nichts gemacht, zumindest nichts, was diese Qualen rechtfertigen könnte. Aber nichts passiert. Man passt sich an das Gefängnis an, landet mit einem Nervenzusammenbruch auf der Krankenstation oder knüpft sich aus dem Bettlaken eine Schlinge und macht ein Ende. Josef S. hatte bei all dem Grauen noch Glück, denn es gab draußen Menschen, die sich für sein Schicksal interessierten, die ihm schrieben, die über ihn schrieben, die sich solidarisierten. Fast alle anderen, die in das Räderwerk von U-Haft oder auch Zwangspsychiatrie geraten, stehen allein da, denn auch wenn sie Freundeskreis und Familie haben sollten, zeigt sich bei diesen meist die staatsbürgerliche Konditionierung. „Da wird schon was dran sein“, denkt man über den Freund, der im Knast gelandet ist, „denn ohne Grund sperrt unser Staat doch niemanden ein„. Und war diese Nachbarin, die von der Polizei in die Psychiatrie verbracht wurde, nicht immer schon ein wenig seltsam gewesen, ein bisschen auffällig und anders? Trug sie nicht Röcke, die farblich nicht zu den Socken passten? Man will ihr sicher nur helfen und wer weiß, vielleicht hätte sie mich eines Tages mit dem Beil erschlagen und aus meiner Haut ein Kostüm geschneidert? Man weiß ja nie bei diesen Irren.

Der Fall Josef S. sollte uns alle dazu bringen, das System, das wir ja mit zu verantworten haben, zu hinterfragen statt nur in einen antifaschistischen Reflex zu verfallen. Wir müssen darüber nachdenken, warum in einem Staat, in dem wir das aktive und passive Wahlrecht haben, die persönliche Freiheit von Menschen dermaßen wenig zählt, warum wir, wie ebenfalls in Wien geschehen, Menschen, die einem Politiker damit „drohen“, ihn von UFOs entführen zu lassen, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sperren, aus der dieser Mensch jahrelang oder überhaupt nicht mehr herauskommen wird. Wir müssen die Qualität unseres Rechtssystems hinterfragen, in dem es möglich ist, Demonstrantinnen monatelang einzusperren und in dem sich Psychiaterinnen zu Kerkermeistern auf-, nein, abgeschwungen haben. Wir müssen weg von diesen Ausreden und diesem Obrigkeitsdenken, diesem „da wird schon was dran sein“ und dem „na die meinen es doch nur gut“, wieder hin zu „unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde“ und „im Zweifel für den Angeklagten“.  Und wir müssen lernen, die Freiheit als wichtigen Wert zu schätzen, denn das hat die europäische, vor allem aber die österreichische und deutsche Kollektivpsyche bis heute nicht geschafft. Statt der Freiheit ist die Sicherheit der Deutschen und Österreicher höchster Wert, und tatsächlich werden nirgendwo sonst auf der Welt so aberwitzig viele Versicherungsverträge geschlossen. Das Leben ist aber nicht sicher, ist es niemals, es ist kurz und kann jeden Augenblick vorbei sein, was den Raub von Lebenszeit durch Einsperren noch viel schlimmer macht.