Schlagwort: Justiz

Martinz-Urteil: Wo steht Kärnten?

Heute wurde am Klagenfurter Landesgericht ein vernichtendes Urteil über das „System Haider“ gefällt. Josef Martinz, der Haider nicht nur den Steigbügelhalter, sondern auch den Komplizen gemacht hatte, wurde zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig, klar. Richter Manfred Herrnhofer hat mehrmals deutlich gemacht, dass Jörg Haider in schwer kriminelle Machenschaften verwickelt war. Ob das jenen Dumpfbacken, die noch heute täglich an der Stelle, an der sich Haider besoffen zu Tode gefahren und damit aus der irdischen Verantwortung gestohlen hatte, Kerzlein anzünden, ein Licht aufgehen lässt? Wünschenswert wäre es, aber man sollte die Hoffnungen nicht zu hoch schrauben, sind diese Kerzerlanzünder doch zum einen Teil Profiteure vom System Haider, zum anderen Schwachköpfe und Nazis, die sich seit dem Tag, an denen ihnen Haider die Hand geschüttelt hat, eben diese nicht mehr gewaschen haben vor lauter Ehrfurcht. Die einen, die Komplizen und Kofferträger, haben viel zu verlieren, sollte die juristische Aufarbeitung der unseligen Haiderzeit weitergehen. Die anderen, die Dummen und Braunen, würden Haider selbst dann noch für einen großen Mann halten, wenn Videos auftauchten, die ihn beim Vergewaltigen von Kindern zeigten. Bleibt zu hoffen, dass diese zwei Gruppen nicht annähernd die Mehrheit in Kärnten repräsentieren, dass die vielen Opportunisten und Miniprofiteure, die sich immer nach der Macht ausrichten wie Sonnenblumen nach der Sonne, aufwachen und Haider und seine Diadochen als das sehen,was sie waren und sind: Eine Bande von Selbstbereicherern und Steuergelddieben und Münchhausens. Die nächsten Wahlen werden zeigen, wo Kärnten steht: Auf der Seite von Gangstern oder auf jener des Rechtsstaates.

Eines hat der Birnbacher-Prozess nachgewiesen: Es GIBT in Kärnten engagierte Politiker und Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten, die nicht locker lassen, die sich nicht dieser Lähmung ergeben haben, mit der das Haidersystem das Land überzogen hat, eine Lähmung, die dazu führte, dass die meisten Leute angesichts der seit langem bekannten kriminellen und unmoralischen Machenschaften der blauen und schwarzen (und teilweise auch roten) Seilschaften nur mehr mit den Schultern zu zucken in der Lage waren. Oder gleich auswanderten aus diesem Land, das verflucht und von Idioten bewohnt und beherrscht zu sein schien. An dieser Stelle daher ein herzliches Dankeschön an die Grünen und an jene Privatpersonen, die mit Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen der Justiz keine andere Wahl mehr ließen, als zu handeln. Und natürlich ein großes Lob an Manfred Herrnhofer, der den aktuellen Prozess souverän führte und sich nicht einschüchtern ließ.

Und etwas Persönliches muss ich hier auch noch loswerden: Ich habe die SPÖ, und das war vor mehr als zehn Jahren, eindringlich davor gewarnt, mit Haider auf welche Art auch immer zusammen zu arbeiten. Das hat dem rechten Flügel, den Mocks, den Seifrieds, den Köfers und ähnlichem Gelichter, gar nicht gefallen. Aber nein, der Haider sei doch ein Guter eigentlich, hieß es, und man müsse doch „Realpolitik“ mit ihm machen, das verlangten auch die Wähler. Und diese Leute haben sich in der SPÖ Kärnten jahrelang durchgesetzt . DESWEGEN mussten die Grünen ran, um all die Skandale und Verbrechen der Haider-Gang aufzudecken. Die SPÖ wollte lange keine Oppositionsarbeit machen, sie wollte lieber im kuscheligen Volksgemeinschaftsbett mit den Blauen und Schwarzen liegen, so nach dem Motto: „Mia san olle nua Kantna, nit?“ Das hat sich glücklicherweise geändert, aber wertvolle Jahre gingen verloren, und wertvolle Millionen an Steuergeld verschwanden in dunklen Kanälen. Und einige Menschen, darunter der Lindwurm, sind fast zugrunde gegangen an dieser widerlichen Konsenspolitik um jeden Preis.

Was werden nun die Konsequenzen sein aus diesem auch für die ÖVP vernichtendem Urteil? Wird es sich bis in die Parteizentrale der Österreichischen Volkspartei herumsprechen, dass mit „Freiheitlichen“ kein Staat zu machen ist? Dass das Schweinigeln mit Parteien, die vom Korruptions-Tripper befallen sind, nicht bloß ein wenig pfui gack ist, sondern in eine Gefängniszelle führen kann? Die Kärntner Schwarzen scheinen zumindest vorerst kuriert zu sein von der Wahnidee, dass alles besser sei als Rot oder Grün. Scheinen, wohlgemerkt, denn auch der neue Kärntner ÖVP-Chef schließt eine Koalition mit Haiders Erben nicht aus. So wie die Bundes-ÖVP es nicht ausschließt, vielleicht doch mit dieser Bande, die bis über beide Ohren im Kriminal steckt und deren Chef antisemitische Zeichnungen im Nazi-Stil verbreitet, zu koalieren nach den nächsten Wahlen. Aber wer weiß, vielleicht schafft ja die Justiz, dass in diesem Staat aufgeräumt wird und keiner mehr da ist zum Koalieren, weil alle in Frage kommenden im Häfen sitzen?

Rechtsstaat auch für Scheuch

Es gibt tausend gute Gründe, den Uwe Scheuch nicht zu mögen. Es gibt tausend gute Gründe, seine Politik abzulehnen. Es gibt jedoch keinen guten Grund, Justizschelte zu betreiben, bloß weil das Oberlandesgericht Graz das Urteil gegen Scheuch an die erste Instanz zurückverweist. Der Rechtsstaat gilt für alle. Wer jetzt am Entscheid des OLG Graz herumhackt, sollte sich bewusst sein, dass er auf demselben dünnen Eis tanzt wie die Freiheitlichen, als sie Richter und Justiz nach der Erstverhandlung wüst kritisierten.

Freilich würde man sich wünschen, dass alle vor Gericht verhandelten Fälle, die in die nächste Instanz gehen, dermaßen auf Punkt und Beistrich hin überprüft würden, wie die Causa Scheuch. Ich zitiere aus dem „Standard“: Überrascht über die Vorgangsweise des Richtersenats gab man sich am Landesgericht Klagenfurt. Gerichtssprecher Martin Reiter erklärte gegenüber der APA: „Es handelt sich um eine reine Formalentscheidung, die in der österreichischen Rechtsprechung einzigartig ist.“ Kritisiert werde vom OLG eine unzureichende Rechtsbelehrung, die in der Strafprozessordnung gar nicht zwingend vorgesehen sei, meinte Reiter.

Wasser und Wein bei der FPÖ

Schauen wir mal, was die FPÖ so daherredet wenn der Tag lang und die mutmaßlich oder tatsächlich Korrupten anderen Parteien angehören!

Aussendung der FPÖ: FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache rief heute im Zusammenhang mit dem Fall Mensdorff-Pouilly dazu auf, einen harten Kampf gegen Korruption zu führen. Die Causa um den Waffenlobbyisten Mensdorff-Pouilly spiegle in ihrer Komplexität und Tragweite einen dramatischen Zustand in Österreich wider, welcher in anderen Fällen – siehe Meinl – etliche Pendants habe. Es fehle hierzulande in derlei Fällen an gründlicher Aufklärung und handfesten Aburteilungen. (…) Des Weiteren verweist er darauf, dass in Korruptionsskandalen alle Kräfte mitwirken müssten, diese aufzuklären und zu ahnden.

Aus dem berüchtigten „HC-Rap“: „Skandale, Bestechung, Korruption und Verrat / das sind die Eckpfeiler in unsrem Staat.“

Eine weitere FPÖ-Presseaussendung: Gegen Korruption, für  Transparenz,  gegen politische Verfilzung und für unabhängige Volksvertreter. Diese Eckpunkte vertrete die FPÖ in den Fragen zur unzulässigen Einflussnahme und Bestechlichkeit in der Politik, hielt FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Harald Stefan im Nationalrat explizit fest.

 Von der FPÖ-HomepageDie FPÖ begrüßt die Initiative des Rechnungshofpräsidenten Moser, sich im Jahre 2009 auch auf die Korruption zu konzentrieren. Österreich ist im letzten Jahr um einige Plätze im internationalen Korruptionsindex zurückgefallen und die Tatsache, dass die Große Koalition in den nächsten Jahren wieder dem alten Proporz und der rot-schwarzen Verflechtungen frönen wird, verspricht keine Besserung der Lage, im Gegenteil. (… ), reagierte heute der FPÖ-Rechnungshofsprecher NAbg. Dr. Manfred Haimbuchner auf die entsprechende Ankündigung des Rechnungshofpräsidenten.

Im ORFDie Freiheitlichen zweifeln an Bandion-Ortners Kompetenz bei der Korruptionsbekämpfung. Der dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) drängte in einer Aussendung darauf, dass „das Anfüttern von Abgeordneten endlich unter Strafe gestellt wird“.

Und was sagt die FPÖ, wenn einmal ein österreichisches Gericht ernst macht mit der Korruptionsbekämpfung? Sie schreit „Politjustiz“, „Skandalurteil“, „Gesinnungsjustiz“, „krasses Fehlurteil“, „Schandfleck in der Justizgeschichte“, und sie geifert mit Schaum vor dem Mund gegen Staatsanwaltschaft, Richter und die Justiz im Ganzen. Jetzt weiß man wenigstens, wie es um die Ernsthaftigkeit der FPÖ in Sachen Korruptionsbekämpfung bestellt ist…
 

 

Scheuch-Prozess: Richter fordert Einschreiten des Justizministeriums und Klagen gegen FPÖ-Attacken

Ein Richter des KlagenfurterLandesgerichts fordert im Gespräch mit dem Lindwurm das Justizministerium auf, die „ungeheuerlichen Attacken der FPÖ auf die unabhängige Gerichtsbarkeit mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen“. Als Dienstgeber jenes Richters, der den FPK-Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch in erster Instanz „wegen astreiner Korruption astrein verurteilt“ habe, müsse das Ministerium „mit Verleumdungsklagen gegen jene FPÖ/FPK-Politiker reagieren, die der Justiz Parteilichkeit, ja gar Politjustiz vorwerfen“. Der Klagenfurter Richter, der namentlich nicht genannt werden möchte, da das Verfahren noch nicht rechtskräftig und letztinstanzlich beendet sei, weiter: „Dass Verurteile sich als Opfer von Fehlurteilen wähnen, ist nicht ungewöhnlich. Wenn aber Politiker und gewählte Mandatare, die nicht nur eine Vorbildfunktion haben, sondern auch dem Rechtsstaat verpflichtet sein sollten, eben diesen Rechtsstaat massiv angreifen, dann ist Feuer am Dach“. Der Jurist erinnert auch daran, dass mehrere FPÖ- und BZÖ-Politiker, die rechtskräftig wegen Verhetzung und Körperverletzung verurteilt wurden, nach wie vor im Nationalrat säßen. „Das ist wohl in keiner anderen westlichen Demokratie möglich, und es zeigt, dass Ethik offenbar keine Kategorie in der österreichischen Politik mehr ist“.

Österreich brauche „dringend eine echte Justizreform“, mahnt der Strafrichter. Viele Fälle von Politkriminalität bzw. Kriminalität im Umfeld der Politik würden wegen des Weisungsrechts des Justizministeriums gar nicht erst angeklagt oder aber endlos verzögert werden. Die österreichische Richterschaft fordere daher einen „Rat der Gerichtsbarkeit“, also ein von der Politik unabhängiges, mit Experten besetztes Gremium für die Justizverwaltung, um die „verfassungskonforme Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten“ und sicherzustellen, dass „Ermittlungen gegen Politiker oder Politik-Günstlinge nicht mehr per Weisung abgewürgt werden können“. Gegen eine solche Reform wehre sich aber „vor allem die ÖVP mit Händen und Füßen“. Als Konsequenz der „brutalen Unterstellungen und Angriffe der FPÖ auf die Richterschaft und die Staatsanwälte“ befürchtet der Gesprächspartner des Lindwurms, dass „diese Einschüchterungstaktik im Zusammenspiel mit einer auf Koalitionsmöglichkeiten schielenden ÖVP“ dazu führen könnte, dass sich „Politiker über den Rechtsstaat stellen und mit keinen Anklagen mehr rechnen müssen“.

Kachelmann und andere Justizskandale

Deutsche Gerichte arbeiten derzeit mit Nachdruck daran, den Ruf der Justiz zu beschädigen. In Osnabrück fasst eine Tätergruppe, die gemeinschaftlich und geplant ein elfjähriges Kind entführt und vergewaltigt hat, Bewährungsstrafen aus, und der Kachelmannprozess endet mit der Kapitulation des Gerichts vor der eigenen Unfähigkeit, die Wahrheit zu finden. Wenn Kachelmann-Richter Michael Seidling jetzt sagt: „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht – ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin“, so ist das ein Skandal, und zwar nicht wegen des eingehaltenen Grundsatzes „In dubio pro reo“, sondern wegen des verbalen Nachtretens sowohl auf Kachelmann, als auch auf die Frau, die ihn angezeigt hatte. Das Gericht konnte keinen eindeutigen Schuldbeweis finden, also musste es den Mann freisprechen. Das ist rechtsstaatlich völlig in Ordnung. Aber weil die Mitglieder der Kammer des Landesgerichts Mannheim persönlich den Wetterfrosch nur allzu gerne verurteilt hätten, belässt man es nicht dabei, rechtsstaatlichen Grundsätzen treu geblieben zu sein, sondern lässt mit einer Urteilsbegründung, die von Kafka stammen könnte, den Beschuldigten und die Klägerin besudelt zurück und beugt das Recht so weit, dass dieses fast bricht. Das Urteil sagt übersetzt folgendes aus: „Wir müssen sie leider freisprechen, Herr Kachelmann, weil wir der Belastungszeugin nicht glauben können, obwohl wir der Belastungszeugin doch irgendwie glauben, denn dass sie gelogen und damit eine Straftat begangen hat, das trauen wir uns nicht auszusprechen“.

Dass jetzt Opferschutzverbände wie „Terre des femmes“ und der „Weiße Ring“ meinen, den Kachelmannfreispruch als „fatale Signalwirkung“, die dazu führen werde, dass sich keine Frau mehr trauen würde, einen Vergewaltiger anzuzeigen, brandmarken zu müssen, zeugt von einem bedenklichen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Sich zu wünschen, ein Mensch, dessen Schuld nicht bewiesen werden konnte, solle ins Gefängnis wandern, damit dies andere abschrecken möge bzw. Opfern Mut machen solle, ist jenseits von Gut und Böse und zeigt nur, wie sehr sich in den genannten Verbänden das Klischee vom „bösen, gefährlichen Mann“ und der stets unschuldigen Opferfrau verfestigt hat. So bedrückend es auch ist, dass die sexuelle Gewalt gegen Frauen (und Kinder) nicht abreißen mag, so falsch wäre es auszublenden, dass immer wieder auch Männer zu Opfern werden, denn dass vor allem in bitteren Scheidungsverfahren, im Streit um die Erziehungsberechtigung der Kinder und in Eifersuchtsdramen falsche Vorwürfe sexueller Art gerne als Druckmittel gebraucht werden, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Tendenziell stimmt es freilich, dass die Opfer sexueller Gewalt häufig in jeder Hinsicht schwächer sind als die Täter – körperlich, sozial und oft genug auch vor Gericht. Wer aber meint, um dies zu ändern dürfe man Kollateralschäden in Form von möglicherweise unschuldig Verurteilten in Kauf nehmen, irrt genau so wie jene, die Folter in „Ausnahmesituationen“ zulassen möchten. Auch wenn es vielen nicht passt: Im Zweifel für den Angeklagten ist, genau wie das Folterverbot, einer jener Stützpfeiler unseres westlich-demokratischen Rechtsstaates, deren Knicken das ganze Gefüge zusammenstürzen lassen kann.

Justizwahnsinn: Zwei Jahre bedingt für Kindesvergewaltigung und Entführung

Der Lindwurm ist bekanntermaßen kein großer Fan einer „Rübe-ab-Justiz“, aber was sich das Landesgericht im deutschen Osnabrück geleistet hat, kann auch ich nicht mehr nachvollziehen. Da wurde ein elfjähriges Mädchen entführt und vergewaltigt, und dafür fasst der Haupttäter eine Bewährungsstrafe aus? Zwei Jahre bedingt? Und seine Komplizen müssen auch nicht in den Knast? Ich zitiere:

Sowohl der heute 26-jährige Haupttäter als auch seine Eltern legten vor dem Landgericht umfassende Geständnisse ab, so dass dem Opfer eine Aussage über die schlimmen Tage im Oktober 2006 erspart blieben. Ihnen war offenbar auch bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von jeder kulturellen Tradition eine Straftat ist, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt wird. Nach einer Vermisstenmeldung hatten die Entführer aus dem Osnabrücker Land im Oktober 2006 nämlich mit ihrem elfjährigen Opfer die Wohnung gewechselt, um einer möglichen polizeilichen Verfolgung zu entgehen. Außerdem war dem Kind das Handy abgenommen worden, damit es keine Hilfe herbeirufen konnte. Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die große Strafkammer verhängte mit zwei Jahren Haft für den 26-Jährigen die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Mindeststrafe. Die 51 jährige Mutter wurde als Anstifterin zur gleichen Strafe verurteilt, der 52 Jahre alte Vater zu einem Jahr und sechs Monaten. Alle drei bekommen eine Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre.

Eine Gruppe von Leuten entführt also geplant und gezielt ein Kind, macht es völlig wehrlos, vergewaltigt es, weiß sehr wohl über die Strafbarkeit der Tat bescheid…. und es gibt Bewährungsstrafen? Warum? weil die Täter Analphabeten „aus dem muslimischen Kulturkreis“ sind, sich auf „Tradition“ berufen  und daher milder zu behandeln seien als autochthone Kinderficker? Sorry, aber diesen extremen Fall von „Migrantenbonus“ (genauer und weniger polemisch: Kulturrelativismus) vor Gericht kann wohl kein Mensch nachvollziehen oder gut finden.

DSK und die US-Justiz

Niemand sollte annehmen, ich hätte allzu große oder überhaupt irgendwelche Sympathien für den mutmaßlichen Hotelreinigungsfachfrauenvergwaltigungsversucher Dominique Strauss-Kahn. Nein, da will aus mehreren Gründen kein Mitleid in mir aufkeimen, aber das Gegenteil halt auch nicht. Wenn jemand erst einmal von der Justiz beamtshandelt wird, und diese Justiz noch dazu die US-amerikanische ist, und ich sehe, wie sich im konkreten Fall vor allem die amerikanischen Medien, von der Yellow Press bis zu CNN, kaum mehr einkriegen vor Schadenfreude, ach so lustige Witze reißen über elektronische Fußfesseln und sich am Vorrechnen des möglicherweise in Jahrzehnten zu bemessenden Strafmaßes ergötzen, dann mag sich in mir nicht das Gefühl breitmachen, ich würde gerade dabei zusehen, wie Gerechtigkeit waltet. Ich will die Amerikaner nicht darin schulmeistern, wie sie ihr Strafrecht gestalten und wie sie damit umgehen sollen, nein, aber gefallen muss es mir auch nicht, wie man hier, so mein subjektiver Eindruck, sich indirekt an Frankreich dafür rächen will, dass es Roman Polanski nicht ausliefert (den Zusammenhang hat ja der Staatsanwalt im Fall DSK, Daniel Alonso, selbst hergestellt). Einerseits ist es ja bewundernswert, dass die US-Justiz auch gegen einflussreiche und reiche Personen entschieden vorgeht, was im alten Europa, das nach wie vor viel stärker als die USA eine Klassengesellschaft ist, in der es sich die „Oberen Zehntausend“ sehr leicht richten können, nur allzu oft nicht der Fall ist. Andererseits wirkt das US-Justizsystem auf mich aber abstoßend und fast barbarisch mit seinen grotesk hohen Strafen, die ja in vielen Bundesstaaten bis zur Tötung reichen. Gewiss, die Mehrheit der Amerikaner will das so haben, und wer als Politiker oder Justizbeamter nicht „tough on crime“ ist, hat dort kein Leiberl. Und es gibt auch sicher viele Fälle, wo die Härte dieses Systems die einzige Antwort auf wirklich grausame Verbrechen ist, also eine Antwort im Sinne des Schutzes der Bevölkerung vor Schwerstkriminellen und des Seelenfriedens der Verbrechensopfer. Doch die andere Seite der Medaille ist, dass dieses System immer öfter jedes Maß zu verlieren scheint und dass daher in amerikanischen Gefängnissen sehr viele Menschen für Jahrzehnte wegen Vergehen weggesperrt werden, für die sie in anderen Staaten allenfalls ein paar Jahre aufgebrummt bekämen. Von den Haftbedingungen vor allem in den „Supermax“-Knästen, in denen die Insassen 23 Stunden am Tag in ihrer Einzelzelle sitzen und dann, falls sie „brav“ sind, eine Stunde lang in einem kleinen Betoninnenhof zwischen hohen Mauern ein paar Runden drehen dürfen, was de facto Folter ist, will ich gar nicht erst anfangen. Das gesamte Strafrechtssystem der USA tendiert viel stärker in Richtung Vergeltung und Rache statt zu Rehabilitation. Es ist das gute Recht der Amerikaner, das so zu handhaben. Und es ist mein gutes Recht, daran zu zweifeln, ob das gesellschaftspolitisch sinnvoll ist. Aber ich schweife mal wieder ab. Zurückkommend auf  den Fall Dominique Strauss-Kahn möchte ich festhalten: Sollte er getan haben, was man ihm vorwirft, hat er es durchaus verdient, in Form einer Gefängnisstrafe die Rechnung für seine Tat(en) zu begleichen. Dass er für Jahrzehnte in den Knast muss und dort dann auch stirbt, wünsche ich ihm aber dennoch nicht, obwohl ich, wie anfangs erwähnt, keine Sympathien für den Mann hege. Fünf Jahre Bau und eine sehr fette Entschädigungszahlung für sein mutmaßliches Opfer, das sich dann eine ordentliche HIV-Behandlung leisten kann und sich nie wieder Geldsorgen machen müsste – das entspräche in etwa meinem Gerechtigkeitsempfinden, aber ich weiß natürlich, dass es nicht um Gerechtigkeitsempfinden (schon gar nicht um meines) geht, sondern um Recht, und zwar um amerikanisches Recht. Und wer in den USA eine Straftat begeht, der muss auch damit rechnen, nach amerikanischem Strafrecht verurteilt zu werden, auch wenn dieses vielen Menschen, so auch mir, oft sehr hart, ja brutal erscheint.

Österreich legalisiert Korruption

Spätestens ab heute ist es offiziell: In Östereich ist Korruption legal. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun allen angehenden Bestechern und Schmierern eine Handlungsanweisung vorgegeben, mit der man ungestraft davonkommen kann. Das geht so: Man verrechnet zB für das Organisieren einer Pressekonferenz die abenteuerliche Summe von 96.000 Euro, und schon, so die Staatsanwaltschaft, hat man zwar eine recht hohe Rechnung gelegt, aber „doch eine konkrete Leistung“ erbracht. Auch wenn eine Pressekonferenz im teuersten Wiener Hotel samt dem teuersten Catering etwa 5.000 Euro kosten dürfte und dem Veranstalter so 91.000 Euro Reinprofit übrig bleiben. Das ist geradezu genial. Es ist bloß Freie Marktwirtschaft, in der, rein zufällig natürlich, dumme Industriekapitäne ein paar dutzend Millionen Euro zuviel für ein Produkt bezahlen, aber es ist keinesfalls Bestechung. Auf den Trichter gekommen ist ja ursprünglich der Ehrenmännerclub von der Industriellenvereinigung. Diese Herren bezahlten an eine dubiose Firma 250.000 Euro, um eine Homepage für den damals amtierenden Finanzminister der Republik Österreich, Karl-Heinz Grasser, einzurichten (Grasser hielt Aktien an der dubiosen Firma). Auf dieser Homepage waren ein paar biographische Nichtigkeiten über Grasser zu lesen und es gab Babyfotos des Politikers zu bestaunen. Jeder Mensch in Österreich wusste, dass so eine Website keine 250.000 Euro kosten konnte, und natürlich fragt sich seither alle Welt, wo denn die geschätzt zuviel bezahlten 230.000 Euro abgeblieben sind. Aber das muss nach dem heutigen Verdikt der Wiener Staatsanwaltschaft keinen mehr interessieren, denn: Es wurde ja „eine konkrete Leistung“ erbracht, wenn auch ganz leicht überteuert. Dass Herr Grasser dann während seiner Amtszeit Feuer und Flamme für die Cosa Nostra Sache der Industriellen war, tja, das war halt purer Zufall. Alles supersauber in Österreich. Auch in Kärnten spurt Justitia. Dort wurden heute alle drei Angeklagten im Hypo-Prozess erstinstanzlich freigesprochen. Es sei „kein Vorsatz“ bei der wahnwitzigen Kreditvergabepolitik der Skandalbank nachzuweisen, so das Klagenfurter Landesgericht. Zwar lagen für die Kredite, die im Prozess verhandelt wurden, keine Sicherungen vor, aber hey: Why not? Freie Marktwirtschaft, siehe oben. Jeder darf grotesk überhöhte Rechnungen bezahlen, keiner fragt nach dem Verbleib des Geldes, Kredite werden ohne Besicherung vergeben, aber keiner ist für irgendetwas verantwortlich, der Steuerzahler blecht für den angerichteten Schaden und gespart wird dann halt bei der Gesundheitsversorgung und dem Sozialsystem. Alles und alle sind nur „part of the game, no na net“.

Rauscher vs. Manfred Herrnhofer

„Standard“-Kommentator Hans Rauscher hat den Vizepräsidenten der Österreichischen Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer, scharf kritisiert, weil dieser, bezogen auf Kritiker der Verfahrensführung beim Wiener Neustädter „Tierschützerprozess“ sagte: „Wir sind nicht in der Türkei, wir sind nicht im Sudan, wir sind in Österreich. Da wird menschenrechtskonform verhandelt.“ Und weil Herrnhofer angeregt hat zu überprüfen, ob die Behauptung der Strafrechtswissenschafterin Petra Velten, wonach dieser Prozess „unvereinbar mit der Strafprozessordnung und der Menschenrechtskonvention“ sei, eventuell selbst einen Straftatbestand beinhalte. Da Rauscher nicht juristisch, sondern emotional argumentiert, will er Herrnhofer sicherheitshalber in die rechte Ecke rücken, indem er ihn mit folgendem, freilich völlig aus dem Kontext gerissenem Satz zitiert: „Ich komme aus einem Bundesland, in dem der Abwehrkampf zur kulturellen Identität gehört, wir haben Erfahrung im Umgang mit übermächtig scheinenden Gegnern“. Für den gemeinen „Standard“-Leser, der nicht anders denken kann als in schwarzweiß, ist damit alles klar. Eine böse rechte Justiz verfolgt edle Tierfreunde, die mutmaßlich nichts anders getan haben, als nur ein bisserl zu erpressen und zu drohen und zu stalken, und die man daher also besser heilig sprechen sollte statt in einem Prozess über ihre Schuld oder Unschuld zu verhandeln, weil ja, so rein gefühlsmäßig, pöse Pelzhändler eh keine Rechte haben sollten, und dann kommt noch so ein ein urböser KÄRNTNER daher und behauptet, ganz entgegen dem Gefühl der bobogrünen Szene, es ginge beim Prozess gegen die Helden der Veganer mit rechtsstaatlich korrekten Dingen zu. Dass der sich das traut, obwohl die „Standard“-Leserschaft das Urteil längst gefällt und die Angeklagten im neuen überrechtstaatlichen Verfahren namens „Abstimmung mit dem Bauch per Leserbrief“ freigesprochen hat, das ist doch wohl empörend, oder?

Blöd ist nur, dass Manfred Herrnhofer gar kein finsterer rechter Richter mit Burschenschafterschmiss ist, sondern ganz im Gegenteil ein fortschrittlich eingestellter Jurist, der sich mit seinen klaren Absagen an die Anmaßungen der FPÖ und Jörg Haiders, den Rechtsstaat für ihre Zwecke zu hijacken bzw diesen durch populistische Unrechtsmaßnahmen auszuhebeln, einen Ehrenplatz auf der Schwarzen Liste der Rechtsextremen erkämpft hat. Es war Herrnhofer, der öffentlich „nein“ gesagt hat, als Haider in Kärnten versuchte, Polizei und Justiz in Personalunion zu spielen und den demokratischen Rechtsstaat zu umgehen, indem er nicht rechtskräftig verurteilte Asylbewerber auf der Saualm internieren lassen wollte. Es war Herrnhofer, der immer wieder Justizschelte und Einmischungen seitens BZÖ und FPÖ schärfstens zurückwies. Und weil Herrnhofer sich den „Luxus“ erlaubt, an die Überparteilichkeit des Rechtssystems zu glauben, reagiert er auch auf Einmischungen von anderen Parteien oder Interessengruppen in die Arbeit der Justiz allergisch.

Es ist  jedermanns Recht, die Prozessführung im „Tierschutzverfahren“ zu kritisieren. Es ist aber nicht jedermanns Recht zu unterstellen, diese Prozessführung sei mit der Strafprozessordnung und den Menschenrechten unvereinbar. Denn dies sind allerschwerste Kaliber, mit denen da auf einen laufenden Prozess gefeuert wird, und nicht nur auf diesen, sondern auf die Justiz als solche. Und das ist der Punkt, den Rauscher nicht kapiert, und den die Leserschaft des „Standard“ nicht kapiert: Selbstverständlich kann man bemäkeln, dass die Richterin im Tierschutzprozess ein wenig schnippisch wirkt, dass sie sich vielleicht ein bisserl zu sehr als strenge Domina aufführt. Aber agiert sie „gegen die Strafprozessordnung“ und „gegen die Menschenrechtskonvention“? Nein, tut sie nicht. Man kann das Benehmen der Dame unsympathisch finden, und man kann das auch sagen, aber so zu tun, als würde hier ein Schauprozess gegen Dissidenten stattfinden, ist lächerlich. Allen Angeklagten stehen alle Rechtsmittel offen, und nur weil einem Angeklagten mal das Wort abgeschnitten wird, bedeutet noch lange nicht, dass der Prozess vergleichbar wäre mit einer Farce, wie sie zB im Iran Alltag ist.

Rauscher schreibt weiter: Altgediente Gerichtssaalberichterstatter können stundenlang über inkompetente, unfaire, populistische und unter dem Einfluss von vergorenen Substanzen stehende Richter erzählen. Aus vielen Prozessberichten kann man mit einiger Aufmerksamkeit skurrile bis ungeheuerliche Verhaltensweisen von Richtern und Staatsanwälten herauslesen. Besonders Richter(innen) betrachten sich oft als unanfechtbare Instanzen, die im Gerichtssaal schalten und walten können. Der Ton, der da angeschlagen wird, ist manchmal unerhört. Und das ist teilweise wahr. Ich war ja selber Gerichtsberichterstatter, und ich habe Verfahren miterlebt, in denen sich Richter und Staatsanwälte gehörig im Ton vergriffen und wo das Urteil oft schon zu Beginn des Prozesses festzustehen schien, vor allem dann, wenn es sich bei den Angeklagten um Berufsverbrecher handelte. Und ich habe Verfahren gesehen, in denen die Urteile meinem Bauchgefühl zuwider liefen. Was ich aber nie erlebte waren Richter, die, wie es Rauscher reichlich untergriffig behauptet, besoffen und mit böser Absicht gegen die Menschenrechtskonvention agierten. Ich habe mies gelaunte Richterinnen erlebt, Richter mit unnötigem Sarkasmus und Richter mit offensichtlich vorgefassten Meinungen. Aber Richter, die absichtlich die Menschenrechte eines Angeklagten missachtet hätten, sind mir nicht untergekommen. Das bedeutet nicht, dass es nicht Richter, Staatsanwälte und Polizisten gäbe, die, pardon, echte  Arschlöcher sind, nur: Die, die so sind, sind erstens eine Minderheit und zweitens nicht allmächtig, denn es gibt da eben so Sachen wie die nächste Instanz und den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Manfred Herrnhofer, der von Rauscher als Verteidiger einer irgendwie bösen Justiz angeschwärzt wurde, ist einer jener Richter, die ich gerne hätte, sollte ich je in die Situation kommen, mich vor Gericht wiederzufinden. Er lässt in seinen Verhandlungen schon mal ein zitables scharfes Bonmot vom Stapel, ja, aber er bleibt immer fair und extrem korrekt. Wer die Prozesse, bei denen Herrnhofer Vorsitzender ist, mitverfolgt, erkennt sogar eine Tendenz zu einer möglichst humanen und sozial sinnvollen Auslegung der strafrechtlichen Möglichkeiten. Herrnhofer ist keiner, dem es Spaß macht, arme Teufel zu möglichst harten Strafen zu verknacken. Er ist aber auch keiner, der den Rechtsstaat, egal in welche Richtung, beugen mag. Hans Rauscher hätte sich die „Mühe“ machen sollen, sich mal mit Herrnhofer zusammenzusetzen und zu reden. Er hätte dann zwar keinen so knackig justizkritischen Kommentar schreiben können, aber vielleicht ein bisschen was über den Idealismus und den hohen ethischen Anspruch jenes Juristen lernen können, den er da so billig und tatsachenwidrig als Vertreter einer „rechten“ Justiz punziert hat.